Elternforum
Schulen Zermatt und Schulregion Täsch/Randa
Grundlagen
- Gesetze über die Primarschule (2013) und Gesetz über die Orientierungsschule (2009)
- Lehrplan 21
- Regionale Bildungsstrategie (2016)
Zweck/Ziele
- Das Elternforum ist eine Plattform für Eltern, Erziehungsberechtigte und Schule und fördert deren partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit
- Elternmitwirkung fördert die Identifikation der Eltern und Erziehungsberechtigten mit der Schule
- Förderung der Integration
Aufgaben
- Es ermöglicht Begegnungen, fördert den Austausch der Eltern und Erziehungsberechtigten untereinander und mit der Schule, stärkt den Informationsfluss und trägt zur Schulentwicklung bei. Dadurch wird die Kommunikation gefördert und das gegenseitige Vertrauen gestärkt.
- Es bietet die Möglichkeit, Erwartungen einzubringen und Feedback zu geben.
- Das Elternforum organisiert sich in Arbeitsgruppen und initiiert Projekte (Bsp.: Elternbildung, Freizeitgestaltung, Schulweg, Geld und Konsum, Aufgabenbetreuung, Elterncafé…)
- Das Elternforum organisiert mindestens einen Anlass für Eltern und Erziehungsberechtigte pro Schuljahr.
- Alle Erziehungsberechtigten und interessierten Personen sind aufgefordert, Projekte zu initiieren und sich darin zu engagieren.
Grenzen
- Das Elternforum besitzt kein Mitspracherecht bei pädagogischen-didaktischen Entscheidungen, bei Klassenzuteilungen und Klassengrössen.
- Personelle Entscheide und Beurteilung von Lehrpersonen fallen nicht in den Handlungsbereich des Elternforums.
- Es werden keine Einzelinteressen vertreten oder Probleme einzelner Schulkinder behandelt.
Organisation
Mitglieder des Vorstandes
- Der Vorstand besteht aus 7-9 Eltern und Erziehungsberechtigten (1-2 Erziehungsberechtigte mit Migrationshintergrund) und 1-2 beratenden Lehrperson(en). Falls nötig oder wünschenswert, kann die Anzahl Mitglieder erhöht werden.
- Einzelne Elternvertretungen der Schulkommission sind idealerweise auch Mitglieder des Vorstandes.
- Zur Bildung von Arbeitsgruppen zieht der Vorstand weitere Eltern und Erziehungsberechtigte hinzu.
- Die Schulleitung nimmt an 2 Sitzungen pro Jahr teil.
Wahlen der Vorstandsmitglieder
- Die Wahlen finden während eines Elternanlasses zu Beginn des Schuljahres statt.
- Alle anwesenden Erziehungsberechtigten sind im Besitz des aktiven und passiven Wahlrechts. Behördenmitglieder und die Schulleitung haben von Amtes Einsitz im Vorstand und können nicht gewählt werden. Die beratenden Lehrpersonen werden von der Schulleitung bestimmt.
- Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
Gründungsversammlung
- Die Gründungsversammlung fand am Montag 19. November 2018 statt.
Finanzen
- Die Schule stellt die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung.
- Alle Mitwirkenden arbeiten ehrenamtlich.
- Die Finanzen sind projektabhängig.