Sonderurlaub

Grundsätze

Der Besuch der Schule und aller im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden ist obligatorisch. Aus triftigen Gründen können durch die Schulverantwortlichen Einzelurlaube wie folgt gewährt werden:

  • durch die Klassenlehrperson für die Dauer eines halben Tages
  • durch die Schuldirektion bis zu neun Schulhalbtagen

Der Einzelurlaub darf grundsätzlich nicht für Ferienverlängerung eingesetzt werden.

Sonderurlaubsgesuche müssen vor der Buchung von Reisen gestellt werden.

Vorgehen

  1. Das ausgefüllte Sonderurlaubsgesuch wird der Klassenlehrperson unterschrieben abgegeben.
  2. Dauert der beantragte Urlaub einen halben Tag, entscheidet die Klassenlehrperson über den Antrag und informiert die Eltern.
  3. Spezielle Gesuche von mehreren Halbtagen werden von den Eltern mindestens 10 Tage im Voraus an die Klassenlehrperson gerichtet.
  4. Die Klassenlehrperson gibt ihre Vormeinung ab und leitet das Gesuch an die Schuldirektion weiter.
  5. Die Schuldirektion entscheidet über den Antrag und informiert die Eltern und die Klassenlehrperson über den Entscheid.
  6. Falls der Antrag um Sonderurlaub mehr als neun Halbtage beträgt, leitet die Schuldirektion diesen an das Schulinspektorat zur Bearbeitung weiter.

Verantwortlichkeiten

Die Eltern sind für die gestellten Urlaubsgesuche und die Aufarbeitung des Unterrichtsprogramms verantwortlich.

Der Schüler, die Schülerin hat kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht für die durch den Sonderurlaub entstandenen Stofflücken. Alle Prüfungen, die an den eingelösten Urlaubstagen stattfinden, müssen nachgeholt werden.

Alle ungerechtfertigten Abwesenheiten müssen durch die Lehrperson der Schuldirektion gemeldet werden.

Ausnahmen

Nicht dem Sonderurlaub unterworfen sind:

  • Trauerfälle in der eigenen Familie
  • Berufswahlpraktika
  • Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
  • Arzt- und Therapiebesuche
  • Urlaube für das Projekt Schule und Sport